Teilrevision Ortsplanung Teil Siedlung in Rechtskraft
Der Regierungsbeschluss vom 1. Juli 2025 i.S. Teilrevision Ortsplanung Teil Siedlung ist Mitte September 2025 in Rechtskraft erwachsen. Das neue Baugesetz, der teilrevidierte Zonenplan und der teilrevierte Generelle Gestaltungsplan gelangen seitdem zur Anwendung. Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 26. Oktober 2023 wurden durch die Regierung grossmehrheitlich bestätigt, einzig die beabsichtigte Umzonung der Lagerplatzzone auf Parzelle 689 (Cottinelli-Deponie) samt diesbezüglichem Baugesetzartikel wurde zur Überarbeitung zurückgewiesen.
Die angepassten Planungsmittel sind nachfolgend abrufbar.
Als nächster Schritt erfolgt nun die Prüfung der Quartierpläne bezüglich Überarbeitungsbedarf / Aufhebung sowie die Festlegung eines Terminplans zur Umsetzung der Anweisungen gemäss Regierungsbeschluss.
Gemeindevorstand
Zugehörige Objekte
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| Malans TR Siedlung BauG (PDF, 938.5 kB) | Download | 0 | Malans TR Siedlung BauG |
| Malans TR Siedlung ZP 1-2000 (PDF, 16.31 MB) | Download | 1 | Malans TR Siedlung ZP 1-2000 |
| Malans TR Siedlung GGP 1-2000 (PDF, 13.83 MB) | Download | 2 | Malans TR Siedlung GGP 1-2000 |
| Malans TR Siedlung ZP GGP 1-10000 (PDF, 10.3 MB) | Download | 3 | Malans TR Siedlung ZP GGP 1-10000 |