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Verkehr / Parkierung

In der Gemeinde Malans sind verschiedene gebührenpflichtige Kurz- und Langzeitparkplätze vorhanden. Die Standorte sowie die Gebühren entnehmen Sie bitte folgendem Dokument:

73-10 Reglement über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund

Das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist nach den geltenden Bestimmungen ohne Bewilligung der Gemeinde nicht gestattet.

Es besteht die Möglichkeit, auf den öffentlichen Parkplätzen "Sägereiareal und Älplibahn" einen Dauerparkplatz (Monats- oder Jahresparkkarte) gegen Entrichtung einer Bewilliungsgebühr zu mieten. Die Dauerparkkarte gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, sondern berechtigt den Besitzer einer solchen, das Fahrzeug im Rahmen der geltenden Bestimmungen auf dem gelösten Parkareal abzustellen. Die Gemeinde haftet weder für Beschädigungen oder Diebstahl.