Verkehr / Parkierung
E-Mobility-Standort
Das Konzept des «CarSharing» ermöglicht es, alle Vorteile eines Autos zu nutzen, ohne dabei ein eigenes Fahrzeug mit all seinen finanziellen Aspekten zu besitzen. Die Firma Mobility stellt mit ihrem Angebot ihrer Community nachhaltige Mobilität – als ökologische und ökonomische Alternative zum Privatauto - zur Verfügung. Mit der Mobility-Card öffnen Sie die Türen von über 3'000 Autos an über 1'500 Standorten. Damit die Malanser Bevölkerung auch von diesem Angebot profitieren kann, wurde an der Sägereistrasse 4 beim Werkhof ein Car-Sharing-Standort realisiert. Seit Ende 2023 parkiert dort ein Elektroauto der Mobility (aktuell ein VW ID.3).
Die Nutzung des Mobility-Fahrzeuges ist ganz einfach. Wählen Sie das passende Abo und werden Sie in wenigen Schritten Mobility Kunde. Laden Sie anschliessend die Mobility-App herunter. Reservationen können im Voraus oder spontan direkt über die App getätigt werden. Nach der erfolgreichen Reservation können Sie das gebuchte Fahrzeug über Bluetooth via Mobility-App, mit der Mobility Card oder über einen SwissPass in Kartenform öffnen und anschliessend losfahren. Die Bezahlung erfolgt je nach gewähltem Abo via Monatsrechnung, TWINT oder Kreditkarte.
Standort: Sägereistrasse 4, 7208 Malans
Parkierung
In der Gemeinde Malans sind verschiedene gebührenpflichtige Kurz- und Langzeitparkplätze vorhanden. Die Standorte sowie die Gebühren entnehmen Sie bitte folgendem Dokument:
73-10 Reglement über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund
Das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist nach den geltenden Bestimmungen ohne Bewilligung der Gemeinde nicht gestattet.
Es besteht die Möglichkeit, auf den öffentlichen Parkplätzen "Sägereiareal und Älplibahn" einen Dauerparkplatz (Monats- oder Jahresparkkarte) gegen Entrichtung einer Bewilliungsgebühr zu mieten. Die Dauerparkkarte gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, sondern berechtigt den Besitzer einer solchen, das Fahrzeug im Rahmen der geltenden Bestimmungen auf dem gelösten Parkareal abzustellen. Die Gemeinde haftet weder für Beschädigungen oder Diebstahl.