Urnenwahlen 2025 Gemeindebehörden
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in der Gemeinde wohnhaften stimmfähgen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger.
Stimmfähig sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt wurden.
Den Stimmberechtigten werden frühzeitig die Wahlunterlagen samt Stimmrechtsausweis zugestellt.
Dokumente
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Botschaft zu Urnenwahlen 2025.02.09 (PDF, 393.92 kB) | Download | 0 | Botschaft zu Urnenwahlen 2025.02.09 |