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Gestaltungsrichtlinien für Bauten, Umgebung und Solaranlagen

Malans verfügt über einen gut erhaltenen und gepflegten historischen Ortskern, der im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführt ist. Für Projekte innerhalb der historischen Siedlung gelten klare ortsbauliche und gestalterische Anforderungen. Ausserhalb der historischen Siedlung erfolgte die bauliche Entwicklung seit den 60er Jahren demgegenüber ohne konkrete ortsbauliche oder gestalterische Vorgaben.

Um die ortsbauliche und gestalterische Qualität auch für Bauvorhaben ausserhalb der historischen Siedlung zu gewährleisten, hat die Baukommission im Auftrag des Gemeindevorstandes die vorliegenden Gestaltungsrichtlinien erlassen. Sie konkretisieren die kommunalen Gestaltungsvorschriften des Baugesetzes und die allgemeinen Anforderungen an eine gute Gestaltung im Sinne von Art. 73 Abs. 1 KRG. Die Bewilligungsfähigkeit eines Vorhabens richtet sich nach dem Gesetz.

Die Gestaltungsrichtlinien für Bauten, Umgebung und Solaranlagen unterstützen Bauherren und Projektierende im Planungsprozess. Sie sensibilisieren insbesondere die Architekten auf die Besonderheiten der einzelnen Gebiete und helfen, Projekte zu erarbeiten, die sich harmonisch in die verschiedenen Quartiere einfügen. Die Gestaltungsrichtlinien dienen der Baukommission und der Bauberatung bei der Beurteilung der einzelnen Projekte. Ferner sind die Gestaltungsrichtlinien Ausdruck der angestrebten Entwicklung in den einzelnen Gebieten und bilden Grundlage für die weitere Planung und Folgeplanung.

 

Baukommission Malans, Februar 2025

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