Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen 2025
Im Januar 2026 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2025 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2024.
Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2025 gegenüber der Steuerperiode 2024 stark verändert, kann beim Steueramt Malans eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2025 beantragt werden.
Das Gesuch ist schriftlich per E-Mail (susanne.pritzi@malans.ch) oder in Papierform einzureichen und es sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2025 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2025 mitzuteilen.
Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.
Steueramt