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Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 30.11.2025

18. November 2025

Gesetzliche Bestimmungen siehe allgemein-amtlicher Teil des Bezirksamtsblatts.

Die Urnen sind wie folgt aufgestellt:

Donnerstag, 27. November 2025
Schalter Gemeindeverwaltung
09:00 – 11:00 Uhr
16:00 – 18:00 Uhr

Freitag, 28. November 2025
Schalter Gemeindeverwaltung   
09:00 – 14:00 Uhr

Sonntag, 30. November 2025
Rathaus
08:30 – 09:45 Uhr

Briefliche Stimmabgabe

  • Abstimmungsbriefkasten Gemeinde Malans (Dorfplatz 8): Die Abstimmungscouverts müssen bis allerspätestens am Abstimmungssonntag um 09:45 Uhr im Abstimmungsbriefkasten eingeworfen werden.
  • Ordentliche Postzustellung: Es ist keine Frankierung der Abstimmungscouverts erforderlich.
  • Abstimmungscouverts ohne unterzeichneten Stimmrechtsausweis sind ungültig.

E-Voting
Die elektronische Urne wird am Samstag, 29. November 2025, 12:00 Uhr, geschlossen.

Bekanntgabe der Ergebnisse
Die Ergebnisse werden im Verlauf des Sonntags unter www.gr.ch veröffentlicht.

 

Gemeindeverwaltung