Quartierplan Degenstrasse – Einleitung Quartierplanverfahren
Gemäss Beschluss vom 30. September 2025 beabsichtigt der Gemeindevorstand für das Gebiet Degenstrasse das Quartierplanverfahren einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekanntgegeben.
1. Das Quartierplangebiet umfasst die Grundstücke Nr. 414, 422, 423 und 424 des Grundbuches Malans.
2. Der Plan mit der vorgesehenen Abgrenzung des Quartierplangebietes kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
3. Die Quartierplanung bezweckt:
- Gestaltungsplanung
- Erschliessungsplanung
- Grenzbereinigung und Landumlegung
- Grundsätze für die Verteilung der Planungs- und Erschliessungskosten
4. Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens Degenstrasse sowie die Abgrenzung des Quartierplangebietes sind innert 30 Tagen seit Publikationsdatum schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand zu richten.
Gemeindevorstand
Zugehörige Objekte
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| QP_Degenstrasse_Einleitungsplan_1-1000 (PDF, 1.7 MB) | Download | 0 | QP_Degenstrasse_Einleitungsplan_1-1000 |