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Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025: Fakultatives Referendum

20. Juni 2025
  • Schule Malans, Neuorganisation operative Leitung und Administration
  • Werkleitungssanierung Bothmarweg, Verpflichtungskredit
  • Sanierung Degenstrasse, Abschnitt Jeninserstrasse bis Parzelle 1358, Verpflichtungskredit
  • Personalverordnung der Gemeinde Malans, Totalrevision
  • Gesetz über die Besoldung der Behörden und Kommissionen der Gemeinde Malans, Einführung

Die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 43 der Verfassung der Gemeinde Malans folgende Beschlüsse gefasst:

Traktandum 2: Schule Malans, Neuorganisation operative Leitung und Administration
Mit 93 : 1 Stimmen genehmigt die Gemeindeversammlung die Neuorganisation der operativen Leitung sowie der Administration der Schule Malans im Umfang von neu gesamthaft 220 Stellenprozenten per 1. August 2025.

Traktandum 3: Werkleitungssanierung Bothmarweg, Verpflichtungskredit
Ohne Gegenstimme und Enthaltungen genehmigt die Gemeindeversammlung den Verpflichtungskredit in der Höhe von brutto CHF 283’000 im Zusammenhang mit der Werkleitungssanierung des Bothmarweges, Abschnitt Hasenbrunnen bis Schloss Bothmar.

Traktandum 4: Sanierung Degenstrasse, Abschnitt Jeninserstrasse bis Parzelle 1358, Verpflichtungskredit
Ohne Gegenstimme und Enthaltungen genehmigt die Gemeindeversammlung den Verpflichtungskredit in der Höhe von brutto CHF 973'000 im Zusammenhang mit der Sanierung der Degenstrasse, Abschnitt Jeninserstrasse bis Parzelle 1358.

Traktandum 5: Personalverordnung der Gemeinde Malans, Totalrevision
Ohne Gegenstimme und Enthaltungen genehmigt die Gemeindeversammlung die Totalrevision der Personalverordnung der Gemeinde Malans inkl. deren Überführung in ein Personalgesetz gemäss Wortlaut im Anhang I zur Botschaft.

Traktandum 6: Gesetz über die Besoldung der Behörden und Kommissionen der Gemeinde Malans, Einführung
Ohne Gegenstimme und Enthaltungen genehmigt die Gemeindeversammlung die Einführung des Gesetzes über die Besoldung der Behörden und Kommissionen der Gemeinde Malans gemäss Wortlaut im Anhang II zur Botschaft.

Die Unterlagen zu den vorgenannten Geschäften sind auf der Website der Gemeinde unter www.malans.ch einsehbar oder können telefonisch (081 300 00 20) bzw. per E-Mail (info@malans.ch) angefordert werden.

 

Art. 27 Fakultatives Referendum
1 Ein Achtel in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigte können verlangen, dass Beschlüsse der Gemeindeversammlung, welche gemäss Art. 43 dem fakultativen Referendum unterliegen, der Urnengemeinde zu unterbreiten sind.

2 Die dem Referendum unterliegenden Beschlüsse sind im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde zu veröffentlichen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Veröffentlichung.

3 Die Abstimmung soll in der Regel innert 6 Monaten, nachdem der Gemeindevorstand das Zustandekommen des Referendums festgestellt hat, durchgeführt werden.

4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden.

Sofern kein Referendum ergriffen wird, erlangen die vorgenannten Beschlüsse der Gemeindeversammlung am 31. Tag nach der Veröffentlichung Rechtskraft.

 

Gemeindevorstand