DV Abwasserverband Landquart vom 22.5.2025 - fakultatives Referendum
Die Delegiertenversammlung des Abwasserverbandes Landquart hat am 22. Mai 2025 gestützt auf Art. 38 und 39 der Statuten des Abwasserverbandes Landquart folgende Beschlüsse genehmigt, welche dem fakultativen Referendum unterstehen:
- Krediterteilung Ertüchtigung ARA in der Höhe von CHF 10'300'000 in Etappen über die Jahre 2026 bis 2028;
- Vergabe der Ausführung Etappe 1 und Projektierung Etappe 2 und Etappe 3 der Ertüchtigung ARA zum Preis von CHF 541'000.
Die Akten zu den Beschlüssen liegen während 30 Tagen bei der ARA Landquart zur Einsichtnahme auf.
Laut Art. 7 der Statuten des Abwasserverbandes kann das Referendum durch 500 Stimmberechtigte der Verbandsgemeinden auf schriftlichem Weg ergriffen werden. Wird das Referendum nicht ergriffen, gelangt der Beschluss am 31. Tag nach der Veröffentlichung in Rechtskraft.
Abwasserverband Landquart