Einreichefristen für die Steuererklärung 2024
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2024 folgende Einreichefristen gelten:
31. März 2025
für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften
30. September 2025
für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden
Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärung 2024
Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2024 sind, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:
- online: www.stv.gr.ch
- E-Mail: susanne.pritzi@malans.ch
- Post: Steueramt Malans, Dorfplatz 8, 7208 Malans
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
- vollständige Registernummer (756. ...)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
- gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024
Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März 2025 wird eine maximale Frist bis 30. September 2025 gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. Die Fristverlängerungsgesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.
Steueramt