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Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet

5. Juli 2024

Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27. März 2024 ist per 1. Juli 2024 die Teilrevision des kommunalen Polizeigesetzes in Kraft getreten.

Gemäss Art. 10 des revidierten Polizeigesetzes der Gemeinde Malans ist neu ganzjährig jegliches Abbrennen von lärmverursachenden Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten. Das Verbot betrifft das gesamte Gemeindegebiet von Malans und gilt neu jeweils auch am 1. August sowie an Silvester.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme sowie die Einhaltung der neuen Vorschrift.

 

Gemeindeverwaltung