Kopfzeile

Inhalt

Hinweis Beschlussfassung Teilrevision Ortsplanung Teil Siedlung / aktuelle Planungszone

24. Januar 2024

Mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 hat die Gemeindeversammlung im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung Teil Siedlung das Baugesetz total- und sowie den Zonen- und den Gestaltungsplan 1:2000 teilrevidiert. Die diesbezüglichen Planungsmittel finden Sie am Ende dieser Mitteilung angehängt.

Die erwähnten Planungsmittel befinden sich aktuell in der Genehmigungsphase bei der Regierung. Mit dem Beschluss vom 26. Oktober 2023 gilt bis zum Inkrafttreten der revidierten Planungsmittel eine gesetzliche Planungszone.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG).

Insbesondere grössere Bauvorhaben sind deshalb vorzugsweise vorab der Baueingabe bei der Baukommission anzumelden und durch diese einer Vorprüfung unterziehen zu lassen. Für diesbezügliche Auskünfte steht Ihnen Bauamtssekretärin Gabi Dall'Oglio, E-Mail gabi.dalloglio@malans.ch, Tel. 081 300 00 25 gerne zur Verfügung.


Der Gemeindevorstand

Zugehörige Objekte

Name
231207 Malans TR Siedlung Baugesetz Download 0 231207 Malans TR Siedlung Baugesetz
231207 Malans TR Siedlung Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1-2000 Download 1 231207 Malans TR Siedlung Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1-2000
231207 Malans TR Siedlung Planungsbericht Download 2 231207 Malans TR Siedlung Planungsbericht