Jugendförderungsbeiträge 2023
Im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Jugendförderungsbeiträgen im Jahr 2023 sind gestützt auf das Reglement über die Jugendförderung der Gemeinde Malans folgende Bestimmungen zu beachten:
Grundsatz
Die Gemeinde Malans gewährt jährlich Beiträge an Vereine oder Non-Profit-Organisationen mit vergleich-baren Strukturen, die sich insbesondere über wesentliche Aktivitäten auf sportlicher, kultureller oder sozi-aler Ebene im Rahmen der freiwilligen Jugendförderung für in Malans wohnhafte Kinder und Jugendliche ab dem 5. bis zum 18. Altersjahr ausweisen können.
Berechtigung
Pro aktives Mitglied ab dem 5. bis zum 18. Altersjahr, mit Wohnsitz in der Gemeinde Malans, erhalten ein-heimische und auswärtige Vereine oder Organisationen mit vergleichbaren Strukturen auf schriftliches Gesuch hin jährlich einen Beitrag in der Höhe von CHF 50.00.
Politische Parteien und Gruppierungen erhalten keine Jugendförderungsbeiträge. Dasselbe gilt für aus-wärtige Vereine oder Organisationen jedwelcher Art, welche ein gleichwertiges Angebot in Malans kon-kurrenzieren.
Als Stichtag für die Jugendförderungsbeiträge gilt der Mitgliederbestand am 1. September des Jahres, in welchem das Gesuch gestellt wird.
Gesuchstellende müssen sich seit mindestens 2 Jahren kontinuierlich für die Jugend einsetzen.
Beitragsgesuche
Vereine oder Organisationen mit vergleichbaren Strukturen haben jährlich ein entsprechendes Gesuch an die Geschäftsleitung der Gemeinde Malans einzureichen, wobei folgende Dokumente beizulegen sind:
- Mitgliederverzeichnis der Kinder und Jugendlichen ab dem 5. bis zum 18. Altersjahr, mit Adressen und Geburtsdaten;
- Erfolgsrechnung und Bilanz des Vereins bzw. Organisation des zurückliegenden Rechnungsjahres.
Die Gesuche müssen jeweils bis spätestens 31. Oktober für das laufende Jahr, vorzugsweise via E-Mail an giulia.buesser@malans.ch, eingereicht werden. Nach diesem Datum eingereichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt.
Das Reglement über die Jugendförderung der Gemeinde Malans kann auf der Webseite der Gemeinde Malans eingesehen werden.
Die Gemeindeverwaltung