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Feuerwerkskörper Kategorie 4 Erwerbsschein

Seit dem 01.01.2014 sind der Erwerb und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 bewilligungspflichtig. Gesuche für den Erwerb sowie das Abbrennen bleiben den Inhabern des eidg. Fachausweis Feuerwerk (FWA/FBW) vorbehalten.

Die Gesuche sind bei der Kantonspolizei Graubünden, Fachstelle Waffen, Ringstrasse 2, 7000 Chur einzureichen.

Feuerwerkskörper der Kategorien 1-3 bleiben weiterhin ohne Bewilligungspflicht.

Gemäss Beschluss des Gemeindevorstandes ist das Abbrennen von Feuerwerk auf Gemeindegebiet von Malans nur am Nationalfeiertag sowie zum Jahreswechsel erlaubt. Vorbehalten bleibt überdies der Erlass von Feuerverboten infolge Trockenheit.

Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) sind ganzjährig verboten.

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