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Baugesuch - Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

Beabsichtigen Sie kleinere Veränderung wie z.B. neue Fenster, neue Fensterläden, kleinere innere Umbauten an Ihrer Liegenschaft vorzunehmen, dann können Sie das Baugesuch Meldeverfahren ausfüllen und mit den entsprechenden Unterlagen dem Bauamt resp. der Baukommission zur Überprüfung vorlegen.

Die Baukommission wird darüber entscheiden, ob Ihr Bauvorhaben mit dem Meldeverfahren ausgeführt werden kann oder ob eine öffentliche Ausschreibung notwendig ist.

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