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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Zuständiges Amt:
 

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Nordbünden

Adresse: Gäuggelistrasse 1, Postfach 720, 7002 Chur

Telefon: 081 257 49 70

E-Mail: nordbuenden@kesb.gr.ch