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Rotkreuz-Fahrdienst

Wer darf den Rotkreuzfahrdienst in Anspruch nehmen?

Personen, die öffentliche Verkehrsmittel für Arztbesuche, Spitalbehandlungen oder Therapien nicht benutzen können und keine andere Mitfahrgelegenheit haben. Der Transfer vom Rollstuhl ins Auto muss für den Fahrgast selbstständig möglich sein.
Der Rotkreuz-Fahrdienst deckt ausschliesslich Fahrten für planbare medizinische und therapeutische Zwecke ab. Notfallfahrten können nicht übernommen werden.

Wieviel kostet dieser Dienst?

Sie zahlen eine Kilometerentschädigung und Mehrwertsteuer sowie anfallende Spesen, welche das SRK monatlich in Rechnung stellt.


Welche Angaben braucht die Rotkreuzfahrdienst - Vermittlerin?

Name, Adresse & Geburtsdatum
Datum, Fahrziel und Ankunftszeit
spezielles wie Rollstuhl, Rollator etc.
Begleitperson
Abholort und-zeit / Rückfahrzeit

Für offene Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des SRK Graubünden, 081 258 45 81.

Fahrtenanmeldungen:
jeweils von 08:30 bis 11:30 Uhr unter folgender Telefonnumer: 081 258 45 72


Weitere Infos: www.srk-gr.ch/fahrdienst

Kontakt

Rotkreuz-Fahrdienst
Schweizerisches Rotes Kreuz Graubünden
Steinbockstrasse 2
7000 Chur
Tel. 081 258 45 72
Website