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Gemeindeversammlung vom 21. Oktober 2025: Fakultatives Referendum

12. Dezember 2025

Gemeindeversammlung vom 4.12.2025: Fakultatives Referendum
-    Gewerbeparzelle 902, Baurechtsvergabe Cattori Immobilien AG

Die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 43 der Verfassung der Gemeinde Malans folgenden Beschluss gefasst:

Traktandum 5: Gewerbeparzelle 902, Baurechtsvergabe Cattori Immobilien AG

Mit 57 : 0 Stimmen genehmigt die Gemeindeversammlung die Baurechtseinräumung auf einer Teilfläche der Parzelle 902, Zeughausstrasse 14, Malans, im Umfang von 3’218 m² an die Cattori Immobilien AG (in Gründung), Malans, gemäss den in der Botschaft aufgeführten Eckpunkten des Baurechtsvertrages.

Die Unterlagen zum vorgenannten Geschäft sind auf der Website der Gemeinde unter www.malans.ch einseh-bar oder können telefonisch (081 300 00 20) bzw. per E-Mail (info@malans.ch) angefordert werden. 

Art. 27 Fakultatives Referendum
1 Ein Achtel in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigte können verlangen, dass Beschlüsse der Gemein-deversammlung, welche gemäss Art. 43 dem fakultativen Referendum unterliegen, der Urnengemeinde zu unterbreiten sind. 
2 Die dem Referendum unterliegenden Beschlüsse sind im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde zu ver-öffentlichen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Veröffentlichung.
3 Die Abstimmung soll in der Regel innert 6 Monaten, nachdem der Gemeindevorstand das Zustandekommen des Referendums festgestellt hat, durchgeführt werden.
4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden.

Sofern kein Referendum ergriffen wird, erlangt der vorgenannte Beschluss der Gemeindeversammlung am 31. Tag nach der Veröffentlichung Rechtskraft. 

 

Gemeindevorstand