Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 30.11.2025
Gesetzliche Bestimmungen siehe allgemein-amtlicher Teil des Bezirksamtsblatts.
Die Urnen sind wie folgt aufgestellt:
Donnerstag, 27. November 2025
Schalter Gemeindeverwaltung
09:00 – 11:00 Uhr
16:00 – 18:00 Uhr
Freitag, 28. November 2025
Schalter Gemeindeverwaltung
09:00 – 14:00 Uhr
Sonntag, 30. November 2025
Rathaus
08:30 – 09:45 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
- Abstimmungsbriefkasten Gemeinde Malans (Dorfplatz 8): Die Abstimmungscouverts müssen bis allerspätestens am Abstimmungssonntag um 09:45 Uhr im Abstimmungsbriefkasten eingeworfen werden.
- Ordentliche Postzustellung: Es ist keine Frankierung der Abstimmungscouverts erforderlich.
- Abstimmungscouverts ohne unterzeichneten Stimmrechtsausweis sind ungültig.
E-Voting
Die elektronische Urne wird am Samstag, 29. November 2025, 12:00 Uhr, geschlossen.
Bekanntgabe der Ergebnisse
Die Ergebnisse werden im Verlauf des Sonntags unter www.gr.ch veröffentlicht.
Gemeindeverwaltung