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Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet

18. Juli 2025

Gemäss Art. 10 des Polizeigesetzes der Gemeinde Malans ist jegliches Abbrennen von lärmverursachenden Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Himmelslaternen ganzjährig verboten. Das Verbot betrifft das gesamte Gemeindegebiet von Malans und gilt jeweils auch am 1. August sowie an Silvester.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme sowie die Einhaltung der Vorschrift.

 

Gemeindeverwaltung