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Einreichefristen für die Steuererklärung 2024

21. März 2025

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2024 folgende Einreichefristen gelten:

31. März 2025
für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften

30. September 2025
für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden

 

Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärung 2024

Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2024 sind, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:

  • vollständige Registernummer (756. ...)
  • Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
  • gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024

 

Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März 2025 wird eine maximale Frist bis 30. September 2025 gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. Die Fristverlängerungsgesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.

 

Steueramt