Fürsorgekommission
Die Fürsorgekommission besteht aus drei Mitgliedern. Eines dieser Mitglieder ist die zuständige Departementschefin bzw. der zuständige Departementschef. Die Kommission konstituiert sich selbst.
Die Kommission wird durch den Gemeindevorstand gewählt.
Die Fürsorgekommission ist dem Departement Finanzen und Steuern / Soziale Wohlfahrt unterstellt
Kontakt
FürsorgekommissionDorfplatz 8
7208 Malans
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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