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Absolutes Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet inkl. Siedlungsraum

31. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Hitze und der aussergewöhnlichen Trockenheit gilt in mehreren Regionen Graubündens, so u.a. auch im Churer Rheintal, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Niederschlägen über mehrere Tage zu erwarten. Kurze Gewitter oder geringe Regenmengen reichen dafür nicht aus.

Die Gemeinde Malans hat deshalb ab sofort bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet von Malans einschliesslich des Siedlungsraums erlassen. Sämtliche Feuer im Freien sind in Malans somit verboten. Ebenfalls verboten sind Höhenfeuer sowie gestützt auf Art. 10 des Polizeigesetzes der Gemeinde Malans das Abbrennen von lärmverursachenden Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Himmelslaternen. Holz- und Holzkohlegrills dürfen ebenfalls nicht mehr verwendet werden. Erlaubt sind einzig Gas- und Elektrogrills auf festem Untergrund und nur unter ständiger Aufsicht. Auch dabei ist grösste Vorsicht geboten.

Weitere Informationen sowie die aktuelle Lagebeurteilung sind auf der Website www.waldbrandgefahr.gr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aufgeschaltet.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis sowie die Einhaltung des Verbots.

 

Gemeindeverwaltung