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Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet

24. Juli 2026

Gemäss Art. 10 des Polizeigesetzes der Gemeinde Malans ist jegliches Abbrennen von lärmverursachenden Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Himmelslaternen ganzjährig verboten. Das Verbot betrifft das gesamte Gemeindegebiet von Malans und gilt jeweils auch am 1. August.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme sowie die Einhaltung der Vorschrift.

 

Gemeindeverwaltung