Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2026: Fakultatives Referendum
- Hang und Bachverbauung Carnellis-Älpli, Instandsetzung - Verpflichtungskredit
- Strassenbeleuchtung, Ersatz Leuchten Verpflichtungskredit
Die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2026 hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 43 der Verfassung der Gemeinde Malans folgende Beschlüsse gefasst:
Traktandum 2: Hang- und Bachverbauung Carnellis-Älpli, Instandsetzung - Verpflichtungskredit
Mit 44 : 0 Stimmen genehmigt die Gemeindeversammlung den Verpflichtungskredit in der Höhe von brutto CHF 783’000 im Zusammenhang mit dem Projekt «Instandsetzung Hang- und Bachverbauung Carnellis-Älpli».
Traktandum 3: Strassenbeleuchtung, Ersatz Leuchten - Verpflichtungskredit
Mit 35 : 3 Stimmen genehmigt die Gemeindeversammlung den Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 289’000 im Zusammenhang mit dem Ersatz der Leuchten der Strassenbeleuchtung.
Die Unterlagen zu den vorgenannten Geschäften sind auf der Website der Gemeinde unter www.malans.ch einsehbar oder können telefonisch (081 300 00 20) bzw. per E-Mail (info@malans.ch) angefordert werden.
Art. 27 Fakultatives Referendum
1 Ein Achtel in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigte können verlangen, dass Beschlüsse der Gemeindeversammlung, welche gemäss Art. 43 dem fakultativen Referendum unterliegen, der Urnengemeinde zu unterbreiten sind.
2 Die dem Referendum unterliegenden Beschlüsse sind im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde zu veröffentlichen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Veröffentlichung.
3 Die Abstimmung soll in der Regel innert 6 Monaten, nachdem der Gemeindevorstand das Zustandekommen des Referendums festgestellt hat, durchgeführt werden.
4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden.
Sofern kein Referendum ergriffen wird, erlangen die vorgenannten Beschlüsse der Gemeindeversammlung am 31. Tag nach der Veröffentlichung Rechtskraft.
Gemeindevorstand