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Einreichefristen für die Steuererklärung 2025

20. März 2026

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2025 folgende Einreichefristen gelten:

31. März 2026
für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften

30. September 2026
für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden

Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärung 2025
Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2025 sind, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:

  • vollständige Registernummer (756. ...)
  • Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
  • gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2025

Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März 2026 wird eine maximale Frist bis 30. September 2026 gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. Die Fristverlängerungsgesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.

 

Steueramt