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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das höchste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner.

Kontakt

Pitschi Martin
martin.pitschi@malans.ch

Ort

Mehrzweckanlage Eschergut
Lehengasse 4
7208 Malans

Kompetenzen

Art. 43 "Entscheidungsbefugnisse" Verfassung der Gemeinde Malans

1    Die Gemeindeversammlung entscheidet über:

  1. den Erlass und die Änderungen von Gesetzen;
  2. den Erlass und die Änderung von Baugesetz, Zonenplan, Generellen Gestaltungsplänen und Generellen Erschliessungsplänen;
  3. die Genehmigung des Budgets;
  4. die Genehmigung der Jahresrechnung;
  5. die Festsetzung des Steuerfusses;
  6. die Schaffung neuer Stellen;
  7. die Bewilligung von einmaligen neuen Ausgaben von CHF 100'001 bis CHF 1'500'000 und von wiederkehrenden Ausgaben von CHF 10'001 bis CHF 150'000;
  8. die Beschlussfassung von Ausgaben, welche die Finanzkompetenz anderer Organe übersteigen;
  9. die Bewilligung von Nachtrags- und Zusatzkrediten, welche nicht in die Entscheidungsbefugnis des Gemeindevorstandes fallen;
  10. den Erwerb, die Veräusserung, den Tausch und die Verpfändung von Grundeigentum sowie die Einräumung und Löschung von Dienstbarkeiten und Grundlasten unter Vorbehalt der Kompetenzen der Bürgergemeinde und des Gemeindevorstandes. Dem Gemeindevorstand kann durch Gemeindeversammlungsbeschluss ein Kreditrahmen zugesprochen werden;
  11. die Erteilung und wesentliche Änderung von Wassernutzungskonzessionen und anderer Sondernutzungsrechte sowie die Ausübung des Heimfalls im Sinne der Wasserrechtsgesetzgebung, soweit nach Bundesrecht oder kantonalem Recht die Stimmberechtigten zuständig sind.

Voraussetzungen

Das Stimm- und Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten steht allen in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und -bürgern zu, welche das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

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