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Handänderungssteuer

Die Gemeinde Malans erhebt eine Handänderungssteuer gemäss den Bestimmungen von Art. 7 ff des Gesetzes über die Gemeinde- und KirchensteuernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (GKStG / BR 720.200).

Der Handänderungssteuersatz beträgt 2 Prozent.

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