Handänderungssteuer
Die Gemeinde Malans erhebt eine Handänderungssteuer gemäss den Bestimmungen von Art. 7 ff des Gesetzes über die Gemeinde- und KirchensteuernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (GKStG / BR 720.200).
Der Handänderungssteuersatz beträgt 2 Prozent.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steueramt | 081 300 00 23 | susanne.pritzi@malans.ch |