Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)
Damit Sie sich bei E-Voting anmelden können, müssen Sie in der Gemeinde Malans stimmberechtigt sein. Anmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn diese spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag eintreffen.
Für E-Voting angemeldete Stimmberechtigte erhalten per Post nur noch einen Stimmrechtsausweis für die elektronische Stimmabgabe. Stimm- und Wahlzettel werden nicht benötigt, die übrigen Unterlagen (Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen) werden nur noch elektronisch bereitgestellt.
Weitere Informationen und Sicherheitshinweise zu E-Voting finden Sie unter www.gr.ch/e-voting.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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