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Absolutes Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet inkl. Siedlungsraum

9. Oktober 2026

Aktuell gilt nach wie vor auf dem gesamten Gemeindegebiet inkl. Siedlungsraum bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot.

Sämtliche Feuer im Freien, so u.a. auch Feuerschalen, Holz- und Holzkohlegrills, sind somit verboten. Erlaubt sind einzig Gas- und Elektrogrills auf festem Untergrund und nur unter ständiger Aufsicht. 

Weitere Informationen sowie die aktuelle Lagebeurteilung seitens des Kantons sind auf der Website www.waldbrandgefahr.gr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aufgeschaltet.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis sowie die Einhaltung des Verbots.

 

Gemeindeverwaltung