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Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung

12. Juni 2026

1. Der Gemeindevorstand Malans beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf dem Gemeindegebiet einzuführen:

Aufhebung: Verbot für Motorfahrräder (Sig. 2.06)

- Malans, auf der Fussgänger- und Radwegunterführung zwischen der Unterdorfstrasse und der Landstrasse

Der betreffende Teilbereich in der Verfügung der Kantonspolizei Graubünden vom 15. Juli 2022 wird aufgehoben.

2. Mit der Aufhebung des diesbezüglichen Fahrverbots wird die unklare Signalisation bereinigt. Künftig dürfen nebst Motorfahrrädern auch sämtliche E-Bikes die Fussgänger- und Velounterführung wiede-rum befahren.

3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 28. April 2026 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.

4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Malans, Dorfplatz 8, 7208 Malans, eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.

 

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