Gemeindeversammlung
Ort
Mehrzweckanlage EschergutLehengasse 4
7208 Malans
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in der Gemeinde wohnhaften stimmfähgen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger.
Stimmfähig sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt wurden.
Den Stimmberechtigten wird frühzeitig ein Stimmrechtsausweis samt Botschaft zugestellt.
Download
Dokumente
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Botschaft zu Gemeindeversammlung 2024.12.03 (PDF, 2.11 MB) | Download | 0 | Botschaft zu Gemeindeversammlung 2024.12.03 |
Budget 2025 (PDF, 9.82 MB) | Download | 1 | Budget 2025 |