Informationen Steuern 2025
Zustellung der Steuerformulare 2025
Die Steuererklärungen (Formulare in Papierform oder die Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung) werden Ende Januar 2026 den Steuerpflichtigen zugestellt.
Einreichung der Steuererklärung 2025
Wir bitten Sie, die ausgefüllten Steuererklärungen 2025 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen in der Reihenfolge der Position in der Steuererklärung; ohne Bostitch, Büroklammern und ungebunden) an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2025
- Die neue Version der Deklarationssoftware (SofTax GR 2025 NP) steht ab sofort auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur Verfügung. Sie bietet für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden die Möglichkeit, die Steuererklärung 2025 elektronisch auszufüllen und zu übermitteln.
- Steuererklärungen, welche mit einer Deklarationssoftware SofTax GR NP früherer Steuerperioden ausgefüllt wurden, können nicht anerkannt werden.
- Sämtliche Beilagen der Steuererklärung können auch direkt mit SofTax eingereicht werden.
- Wir bitten Sie, die Beilagen bei der korrekten Position bzw. in der Reihenfolge der Position innerhalb der Steuererklärung anzuhängen.
- Für die elektronische Übermittlung jeder Steuererklärung 2025 wird ein eigener Passcode benötigt. Sie finden diesen auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2025.
- Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2025 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: Softax@stv.gr.ch) wenden.
Einreichefristen für die Steuererklärung 2025
31. März 2026
für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften
30. September 2026
für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden
Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2025
Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2025 sind vor Ablauf der Einreichefrist wie folgt einzureichen:
- Online:
www.stv.gr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (automatische Weiterleitung zu: ePortal Kanton GraubündenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- E-Mail:
- Post:
Gemeindeverwaltung Malans
Steueramt
Dorfplatz 8
7208 Malans
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
- persönliche Versichertennummer (AHVN13-Nummer: 756. … .)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
- gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2025
Die Fristverlängerungsgesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.
Steueramt