Ausschreibung Liegenschaften Brinerhaus und Haus Jötten im Baurecht
Unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung tritt die Politische Gemeinde Malans auf Ende 2023 die Liegenschaften
Brinerhaus und Haus Jötten
vorzugsweise als Einheit im Baurecht ab.
- Brinerhaus: Baujahr 1829, letztmals teilrenoviert 1968, 6 Zimmer-Wohnung mit separatem Büroraum, Estrich sowie Kellergeschoss
- Haus Jötten: Baujahr vor 1900, letztmals teilrenoviert 1976, 3 Zimmer-Wohnung mit Kellergeschoss
Die Liegenschaften befinden sich im Dorfzentrum an der Mostgasse 2 bzw. Mostgasse 4. Die beiden Objekte sind der Dorfkernzone sowie überlagert dem Ortsbildschutzbereich zugewiesen. Das Brinerhaus ist als erhaltenswerte Baute, das Haus Jötten als ortsbaulich bedeutende Baute gemäss Generellem Gestaltungsplan eingestuft. Beide Objekte müssen innerhalb von 3 Jahren zwingend einer Totalsanierung unterzogen werden, andernfalls das Baurecht heimfällt.
Für ergänzende Auskünfte sowie die Zustellung einer entsprechenden Dokumentation steht Ihnen Gemeindeschreiber Martin Pitschi unter E-Mail martin.pitschi@malans.ch gerne zur Verfügung.
Schriftliche Angebote (beinhaltend ein kurzes Motivationsschreiben sowie die geplanten baulichen Massnahmen unter Angabe des Investitionsvolumens sowie der angedachten Nutzung der Gebäude) richten Sie bitte bis spätestens am 30. Juni 2023 an den Gemeindevorstand Malans, Vermerk "Brinerhaus/Haus Jötten“, Dorfplatz 8, 7208 Malans oder via E-Mail an: martin.pitschi@malans.ch.
Gemeindevorstand
Zugehörige Objekte
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