Geschlossene Zeit / Betreten der Wiesen und Kulturen
Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 28 des Polizeigesetzes der Gemeinde Malans das Betreten von Wiesen, Kulturen und anderweitig bewirtschafteten Flächen in der Zeit vom 1. April 2023 bis 31. Oktober 2023 untersagt ist.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind angehalten, ihre Tiere nicht ohne Aufsicht frei laufen zu lassen und haben dafür zu sorgen, dass öffentliche und private Anlagen sowie landwirtschaftliches Nutzland nicht betreten und verunreinigt werden. Hundekot ist auf dem gesamten Gemeindegebiet (öffentlicher und privater Grund) unverzüglich aufzunehmen und in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen (Robidogs und dergleichen).
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die Bewirtschafter sind Ihnen dankbar für die Rücksichtnahme und die Einhaltung der Vorschriften.
Gemeindeverwaltung