Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe erneut verlängert
Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, ist weltweit in vielen Regionen präsent. Geflügelhaltende müssen deshalb wachsam bleiben und auf verdächtige Anzeichen achten.
Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die schweizweiten Massnahmen zu deren Eindämmung mindestens bis am 30. April 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, deshalb darf Geflügel – auch aus Freilandhaltung – vorübergehend nicht auf die Weide.
Die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza vom 24. November 2022 regelt in Artikel 7 – 12 die Massnahmen im Kontrollgebiet abschliessend.
Diese Verordnung und weitere Informationen sind auf der Homepage des BLV zu finden.
Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden