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Hinweis aktuelle Planungszone

7. Juni 2023

Im Zusammenhang mit der Durchführung der Teilrevision Ortsplanung Teil Siedlung erliess der Gemeindevorstand am 2. Juni 2020 eine zweijährige Planungszone über das ganze Gemeindegebiet von Malans. Mit Beschluss vom 31. Mai 2022 wurde diese erstmalig um ein Jahr bis zum 1. Juni 2023 verlängert. Gestützt auf Art. 21 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 9. Mai 2023 beschlossen, die Planungszone um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 1. Juni 2024, zu verlängern.

Zweck der Planungszone
Die Planungszone dient insbesondere folgenden Zwecken:

a) Anpassung der Ortsplanung an die Anforderungen des revidierten Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG), des revidierten kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und des Kantonalen Richtplans Siedlung (KRIP-S);

b) Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen KRIP-S;

c) Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15a RPG sowie des KRIP-S, insbesondere hinsichtlich der Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen und der Mobilisierung von Bauzonenreserven.

Von der Planungszone betroffene Gebiete
Die Planungszone umfasst das ganze Gemeindegebiet.

Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden hat der Verlängerung der Planungszone mit Verfügung vom 2. Juni 2023 zugestimmt.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.

Insbesondere grössere Bauvorhaben sind deshalb vorzugsweise vorab der Baueingabe bei der Baukommission anzumelden und durch diese einer Vorprüfung unterziehen zu lassen. Für diesbezügliche Auskünfte steht Ihnen Bauamtssekretärin Gabi Dall'Oglio, E-Mail gabi.dalloglio@malans.ch, Tel. 081 300 00 25 gerne zur Verfügung.


Der Gemeindevorstand