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Leseholzkarte

Als Leseholz gilt stehend-dürres oder liegendes Holz, mit weniger als 16 cm Brusthöhendurchmesser, sowie Äste, Rinde und Schlagabfälle. Leseholzberechtigt ist, wer über eine Bewilligung verfügt.

Die Bewilligung ist bei der Gemeindekanzlei oder beim Revierforstamt zu lösen und ist kostenlos. Die Bewilligung wird nur an Einwohnerinnen und Einwohner von Malans abgegeben.

Gerüstetes Leseholz ist mit dem Namen des Eigentümers zu zeichnen und innert 3 Monaten abzuführen. Bitte geben Sie uns die Autonummer Fahrzeuges des bekannt, mit welchem Sie das Holz abtransportieren.

Das Sammeln von Leseholz in den Jahresschlägen wird durch das Forstamt zu bestimmten Terminen freigegeben.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Publikationen jeweils im Amtsblatt.

Bemerkung

Nach Erhalt Ihrer Bestellung werden wir Ihnen umgehend die Leseholzkarte zustellen. Bitte vergessen Sie nicht, uns Ihre Autonummer bekannt zu geben.

Verfahren

Danke für Ihre Bestellung. Wir werden diese umgehend bearbeiten.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.