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Militär / Zivilschutz

Das Sektionswesen wurde per 01. Juli 2009 überführt, d. h. das Melde- und Kontrollwesen von Armee- und Zivilschutzangehörigen obliegt der Zuständigkeit des "Amt für Militär und Zivilschutz" des Kantons Graubünden. In den Gemeinden wurde die Funktion des Sektionschefs aufgehoben. Demzufolge werden auch keine Angaben über die ordentliche Schiesspflicht etc. mehr publiziert. Über die Website http://www.amz.gr.ch/ können Informationen abgerufen werden.