Geschlossene Zeit gemäss Art. 28 Polizeigesetz
Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 28 des Polizeigesetzes der Gemeinde Malans das Betreten von Wiesen, Kulturen und anderweitig bewirtschafteten Flächen in der Zeit vom 1. April 2022 bis 31. Oktober 2022 untersagt ist.
Wir danken für das Verständnis sowie die Einhaltung der Vorschriften.
Die Gemeindeverwaltung
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