Kopfzeile

Inhalt

Lotteriebewilligungen

Aufgrund der neuen Geldspielgesetzgebung des Bundes wurden durch den Kanton Graubünden die bisherigen Erlasse im Lotterie- und Spielbereich (BR 935.450 ff.) aufgehoben und durch das neue kantonale Geldspielgesetz (BR 935.500) und die kantonale Geldspielverordnung ersetzt (BR 935.510).

Neu sind ab 1.1.2021 Unterhaltungslotterien nicht mehr bewilligungspflichtig.

Allerdings sind Unterhaltungslotterien noch meldepflichtig. Die Meldungen sind dem Amt für Migration und Zivilrecht als zuständige Behörde einzureichen. Die entsprechenden Formulare und Informationen sind auf der Webseite des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden aufgeschaltet.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt