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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Nordbünden

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist auf den 1. Januar 2013 gesamtschweizerisch in Kraft getreten. Aus diesem Grund ist die Vormundschaftsbehörde nicht mehr zuständig.

Ab dem 1. Januar 2013 liegt die Zuständigkeit im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht bei der KESB Nordbünden. Die Kontaktdaten lauten wie folgt:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Nordbünden
Gäuggelistrasse 1
7001 Chur

Telefon: 081 257 49 70
Telefax: 081 257 49 99
e-Mail: nordbuenden@kesb.gr.ch
Homepage: www.kesb.gr.ch