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Quellensteuer

Die Quellensteuer-Abrechnung ist via die Kantonale Steuerverwaltung GR einzureichen.

Der Arbeitgeber ist für die Quellensteuer-Abrechnung und die Ablieferung der Steuern verantwortlich. Die entsprechenden Tarife sind zu berücksichtigen.

Nähere Informationen zu den Weisungen, Tarifen und Abrechnungsformularen erhalten Sie unter: www.stv.gr.ch (Steuererklärung/Quellensteuer).

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