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Steuererklärung 2023

Einreichung der Steuererklärung 2023

  • Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärung nicht beim Steueramt Malans, sondern direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden in Chur einzureichen sind.
     
  • Für Ihre Akten erstellen Sie bitte eine Kopie der eingereichten Steuererklärung sowie sämtlicher Hilfsformulare und Beilagen, da die in Chur eingereichten Unterlagen nach der Verarbeitung (Scanning) vernichtet werden.
     
  • Wir bitten Sie, die ausgefüllten Steuererklärung 2023 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen in der Reihenfolge der Angaben in der Steuererklärung; ohne Bostitch, Büroklammern und ungebunden) an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen: Kantonale Steuerverwaltung Graubünden, Verarbeitungszentrum 1/KO, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur


Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2023

  • Die neue Version der Deklarationssoftware (SofTax GR 2023 NP) steht ab sofort auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur Verfügung. Sie bietet für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden die Möglichkeit, die Steuererklärung 2023 elektronisch auszufüllen und zu übermitteln.
     
  • Steuererklärungen, welche mit einer Deklarationssoftware SofTax GR NP früherer Steuerperioden ausgefüllt wurden, können nicht anerkannt werden.
     
  • Sämtliche Beilagen der Steuererklärung können auch direkt mit SofTax eingereicht werden.
     
  • Wir bitten Sie, die Beilagen bei der korrekten Position bzw. in der Reihenfolge der Angaben innerhalb der Steuererklärung anzuhängen.
     
  • Ab dem 01. Januar 2022 können Steuererklärungen ab der Steuerperiode 2021 neu ohne Unterzeichnung elektronisch eingereicht werden.
     
  • Für die elektronische Übermittlung jeder Steuererklärung 2023 wird ein eigener Passcode benötigt. Sie finden diesen auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2023 oder auf dem Hauptformular auf Seite 1 unten.
     
  • Die Quittung, die Sie nach erfolgter elektronischer Übermittlung erhalten, muss nicht mehr ausgedruckt, unterzeichnet und per Post der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden gesandt werden; sie dient lediglich Ihrer eigenen Dokumentation.
     
  • Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2023 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: softax@stv.gr.ch) wenden.


Einreichefristen für die Steuererklärung 2023

31. März 2024
für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften

30. September 2024
für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen
mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden


Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärung 2023

Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2023 sind, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:
•    online: www.stv.gr.ch
•    E-Mail:susanne.pritzi@malans.ch
•    Post: Gemeindeverwaltung Malans, Steueramt, Dorfplatz 8, 7208 Malans

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
•    vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer)
•    Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
•    gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2023

Die Fristverlängerungsgesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.

 

 

Steueramt Malans

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