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Chemikalien

Am 1. August 2005 ist das neue Chemikaliengesetz in Kraft getreten. Das neue Recht hat zur Folge, dass für Gifte der Klasse 2 keine Giftscheine mehr ausgestellt werden müssen. Wichtigste Änderungen sind:

Wegfall von Bewilligungen für den Kauf von gefährlichen Chemikalien (z.B. Giftscheine)

Wegfall der Giftklassen sowie der Kennzeichnung mit den Giftbändern und Ersatz durch die in der EU angewendete Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen.

Angabe auf der Etikette von Gefahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen (sogenannte R- und S-Sätze)

Berücksichtigung der physikalisch-chemischen Eigenschaften der Chemikalien (z.B. Entzündlichkeit) und deren Umweltgefährdung bei der Einstufung und Kennzeichnung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.cheminfo.ch