Feuerwerksverbot
Gemäss Art. 10 des revidierten Polizeigesetzes der Gemeinde Malans ist ganzjährig jegliches Abbrennen von lärmverursachenden Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten. Das Verbot betrifft das gesamte Gemeindegebiet von Malans und gilt somit auch am Bundesfeiertag sowie an Silvester.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme sowie die Einhaltung der Vorschrift.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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