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Feuerwerk

Seit dem 01.01.2014 sind der Erwerb und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 bewilligungspflichtig. Gesuche für den Erwerb sowie das Abbrennen bleiben den Inhabern des eidg. Fachausweis Feuerwerk (FWA/FBW) vorbehalten.

Gesuche um Erhalt eines Erwerbsscheines sind bei der Kantonspolizei Graubünden, Fachstelle Waffen, Ringstrasse 2, 7000 Chur, einzureichen.

Gesuche um Erteilung der feuerpolizeilichen Bewilligung für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken (Abbrandbewilligung für Feuerwerkskörper) sind bei der Gebäudeversicherung Graubünden, Brandschutz, Ottostrasse 22, 7001 Chur, einzureichen.

Feuerwerkskörper der Kategorien 1-3 bleiben weiterhin ohne Bewilligungspflicht.

Gemäss Beschluss des Gemeindevorstandes ist das Abbrennen von Feuerwerk auf Gemeindegebiet von Malans nur am Nationalfeiertag sowie zum Jahreswechsel erlaubt. Vorbehalten bleibt überdies der Erlass von Feuerverboten infolge Trockenheit.

Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) sind ganzjährig verboten.

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