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Hundesteuer

Gestützt auf Artikel 15 des neuen Steuergesetzes der Gemeinde Malans hat der Gemeindevorstand auf den 1. Januar 2009 die Verordnung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Malans erlassen.

Nachdem seit dem Jahr 2007 alle Hunde gekennzeichnet, registriert und somit identifizierbar sein müssen, wird seitens der Gemeinde Malans künftig auf die Ausgabe von Hundemarken verzichtet. Neu erhalten die Hundehalterinnen und Hundehalter jeweils im Verlauf des ersten Quartals durch das Kanzleisekretariat eine Rechnung zugestellt. Gemäss Art. 4 der vorgenannten Verordnung gelten für die Hundesteuern folgende unveränderte Ansätze:

CHF 120.00 pro Jahr für den ersten Hund (ab 3 Monaten) / CHF 240.00 pro Jahr für jeden weiteren, im selben Haushalt gehaltenen Hund.

Die Rechnung basiert auf einem Register über die im Dorf gehaltenen Tiere. Wir bitten Sie, inskünftig sämtliche Neuzugänge und Abgänge von Hunden jeweils unverzüglich dem Kanzleisekretariat, Telefon 081 300 00 20 oder E-Mail: larissa.hanselmann@malans.ch zu melden.

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