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Arbeitsamt

Online-Anmeldung zur Arbeitsvermittlung

Per 01. Juli 2021 ist die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft getreten. Eine wesentliche Neuerung bildet dabei die Möglichkeit für Stellensuchende bzw. Arbeitslose, sich online zur Arbeitsvermittlung anzumelden. Für den Vollzug der Arbeitslosenversicherung ist neu nicht mehr die Gemeinde sondern der Kanton zuständig.

Für Stellensuchende bzw. Arbeitslose bedeutet dies folgendes:

1. Wer sich persönlich zur Arbeitsvermittlung anmelden möchte, hat weiterhin die Möglichkeit dazu, muss dies aber neu im örtlich zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) machen.

2. Neu kann sich die stellensuchende Person online auf www.arbeit.swiss zur Arbeitsvermittlung anmelden.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihr RAV oder an die Hotline unter 081 257 30 84.

Kontakt

Arbeitsamt
Grabenstrasse 15
7000 Chur
Tel. 081 257 31 13

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