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Fürsorgekommission

Das Fürsorgewesen obliegt der Fürsorgekommission
Die Fürsorgekommission besteht aus drei Mitgliedern. Eines dieser Mitglieder ist die zuständige Departementschefin bzw. der zuständige Departementschef. Die Kommission konstituiert sich selbst.

Die Kommission wird durch den Gemeindevorstand gewählt.

Die Fürsorgekommission ist dem Departement Finanzen und Steuern / Soziale Wohlfahrt unterstellt

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Fürsorgekommission
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7208 Malans

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