Kommunale Volksabstimmung
Ort
Kommunale VolksabstimmungInformationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in der Gemeinde wohnhaften stimmfähgen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger.
Stimmfähig sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt wurden.
Den Stimmberechtigten wird frühzeitig ein Stimmrechtsausweis samt Botschaft und Stimmzetteln zugestellt.